Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neo Verpackung OHG
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Sprache
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Neo Verpackung OHG („wir“/ „uns“; zusammen: „die Parteien“) und ihren Geschäftspartnern („Kunde“). Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
1.2 Ausschlaggebend für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist der schriftlich geschlossene Vertrag, der alle getroffenen Abreden beinhaltet, einschließlich dieser AGB. Mündliche Zusagen werden nicht Vertragsinhalt. Ergänzungen und Abänderungen zum Vertrag können auch mündlich erfolgen, sofern sie unverzüglich in Textform von der anderen Partei bestätigt werden.
1.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.4 Der Inhalt unserer Website, unseres Produktangebots sowie sämtliche Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt dies mit seinem Angebot im Rahmen seiner Bestellung.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung unserer Waren in unserem Online-Shop stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar (invitatio ad offerendum).
2.2 Durch Aufgabe einer Bestellung macht der Kunde ein verbindliches Angebot. Angebote des Kunden können wir innerhalb von 14 Tagen annehmen. Eine Empfangsbestätigung gilt nicht als Annahme.
2.3 Die Parteien sind sich einig, weitergehende Informationspflichten gegenüber dem Kunden nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB auszuschließen.
3. Preise, Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
3.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO, soweit nichts anders vereinbart ist. Falls gesetzliche Steuern anfallen, werden diese gesondert ausgewiesen. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands (außer Inseln) versandkostenfrei. Exportlieferungen erfolgen ab Werk zuzüglich Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Den Preisen liegen unsere Auftragsbestätigungen zugrunde. Mehr- oder Sonderleistungen (z.B. Druck- und
Klischeekosten) können separat veranschlagt werden. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme und Zahlung von gewöhnlichen Über- bzw. Unterproduktionen (bis zu 10%).
3.2 Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Lieferung oder Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstands preise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Rechnungsbeträge sind innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels ohne Abzug fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wurde eine Skontovereinbarung getroffen, darf ein Abzug nur erfolgen, wenn kein anderer fälliger Rechnungsbetrag offen ist. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag regressfrei verfügen können (Zahlungseingang). Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 III, 288 BGB; der Verzugszinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
3.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig fest gestellten Forderungen.
3.5 Falls uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und die Begleichung unserer offenen Forderungen – aus dieser oder einer anderen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden – gefährden, sind wir berechtigt, unsere ausstehende Leistung nur gegen Vorauszahlung oder Sicherungsleistung zu erbringen.
3.6 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Kosten) für die betreffende Ware vor.
3.7 Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehen den Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, so lange der Dritte auf unser Eigentumsrecht hingewiesen wird.
3.8 Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
3.9 Bei Zugriffen Dritter – insb. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, da mit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
3.10 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
4. Produktbeschaffenheit und Gewährleistung
4.1 Unsere Angaben zu den Produkten, den Beschaffenheiten (Belastbarkeit, Farben, Gebrauchs- und Gleittreibwerte, Gewichte, Klebekräfte, Maße, Materialstärken, Toleranzen und technische Daten, Produktmerkmale, Reißfestigkeiten usw.) sowie Abbildungen desselben werden nur Vertragsinhalt, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Insbesondere sind sich die Parteien der mittleren Art und Güte von Verpackungsmaterialien und deren Lebensdauer, insbesondere bei der Verwendung von Klebern oder biologisch abbaubaren Erzeugnissen, dergestalt bewusst und diesbezüglich einig, dass diese kraft Natur der gewöhnlichen Produkteigenschaft/ -beschaffenheit deutlich unter einem Jahr liegen kann. Dies trifft auch im Fall von Einwegprodukten zu.
4.2 Falls nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, gelten bezüglich unserer Produkte folgende Toleranzen als vereinbarte Beschaffenheit bzw. als vereinbarungsgemäß:
4.2.1 Papier bzgl. des Flächengewichts: bis 39 g/m² +/-10%; bis 40 – 59 g/m² +/- 8 %; 60 und mehr g/m² +/- 7 %.
4.2.2 Papier- und Papierkombinationen bzgl. der Maße: in der Länge +/- 10 mm in der Breite für Beutelbreiten unter 80 mm +/- 5 % in der Breite für Beutelbreiten von 80 mm und mehr +/- 5 %.
4.2.3 Kunststofffolien bzgl. der Dicke: kleiner als 15 mμ +/- 25 %; ab 15 mμ – 25 mμ +/- 15 %; größer als 25 mμ +/- 13 %.
4.2.4 Kunststofffolien bzgl. der Maße: in der Länge +/- 10 mm; in der Breite für Beutelbreiten unter 100 mm +/- 7 %; in der Breite für Beutelbreiten von 100 mm
und mehr +/- 7 %.
4.2.5 Aluminiumfolie, Verbundfolie, Zellglas und andere Materialien bzgl. der Dicke/des Flächengewichts/des Maßes: +/- 10 %.
4.3 Die Maßabweichungen gelten auch für die Stellung des Drucks sowie die Ausstanzung
und Prägung auf den Materialien.
4.4 Für die Lagerung der von uns gelieferten Folien und Folienverpackungen empfehlen wir
Folgendes:
4.4.1 Eine Temperatur von 18 °C bis 25 °C und relative Luftfeuchte von ca. 55 % (± 5 %). Unsere Lieferung darf auch in Originalverpackung keiner Sonnen- oder UV
Strahlung ausgesetzt und nicht in der Nähe von Wärmequellen gelagert werden. Eine Lager- und Transporttemperatur unter 5 °C ist unbedingt zu vermeiden.
4.4.2 Ist dies nicht möglich, so sind die Waren 24 h vor der Verarbeitung in der Produktion oder im Verarbeitungsraum zu lagern. In kalter Jahreszeit mindestens 48h vorher. Eine zu lange Lagerung insbesondere bei erhöhten Temperaturen kann eine Alterung der Oberflächen zur Folge haben.
4.4.3 Dadurch und durch die Einwirkung von Sonnenstrahlung verschlechtern sich die technischen Eigenschaften. Es ist Aufgabe des Kunden technisch und sensorische Eignungen nach den entsprechenden Bestimmungen zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu prüfen. Technische Parameter können durch Anforderungen
unserer entsprechenden Datenblätter vorgelegt werden.
4.5 Für den Druck verwenden wir übliche Druckfarben und sonstige Materialien. Stellt der Kunde besondere Anforderungen an die Materialien, so ist dies gesondert, zumindest in Textform, zu vereinbaren. Ansonsten übernehmen wir für Lichtbeständigkeit, Abriebfestigkeit, Lebensmittelechtheit, handelsübliche Farbabweichungen, Wanderung von Weichmachern, Mutationserscheinungen oder sonstige Eigenschaften keine Gewähr. Die Eigenschaften von Probeabzügen und -drucken gelten nicht als Zusicherung der Eigenschaften des Endprodukts. Die Verwendung nicht branchenüblicher Materialien oder Herstellungsverfahren muss gesondert vereinbart werden.
4.6 Wir sind nicht verantwortlich für Folgen von Fehlern in Druckvorlagen des Kunden oder eines Dritten. Werden uns vom Kunden Inhalte per Datenübertragung oder auf Datenträgern zur Verfügung gestellt, so hat dies unter Beachtung des neusten technischen Stands, insbesondere bezogen auf Virenschutzprogramme, zu erfolgen. Sollte es im Übertragungsprozess zu Fehlern kommen, trägt der Kunde die damit verbundenen Mehrkosten. Wir sind berechtigt, Kopien von den uns digital bereitgestellten Inhalten zu erstellen. Daneben obliegt die Datensicherung aber allein dem Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, durch übliche Abnutzung im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchsunbrauchbar gewordene Klischees und Druckvorlagen aufzubewahren.
4.7 Der Druck von Codes (z.B. EAN-Strichcodes, Warencodes oder QR-Codes) erfolgt nach dem neusten Stand der Technik. Wir übernehmen keine Zusicherung der Lesbarkeit dieser Codes durch Hard- oder Software. Für die mit den Codes verknüpften Inhalte rausnehmen trägt allein der Kunde die Verantwortung.
4.8 Wir gewährleisten, dass die gelieferten Produkte frei von Mängeln sind. Die Gewährleistung gilt zwölf Monate ab Lieferung der Produkte oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme durch den Kunden. Die Lieferung ist unverzüglich gemäß § 377 HGB auf Mängel zu untersuchen und ggf. hiernach zu rügen. Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände ist die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen.
4.9 Ist die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Wir sind berechtigt, die beanstandeten Produkte vor Ort in Augenschein zu nehmen und/oder ihre frachtfreie Rücksendung an uns zu verlangen. Erweist sich die Mängelrüge als begründet, erstatten wir dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandwegs ab ursprünglichem Lieferort.
4.10 Es besteht keinerlei Gewährleistung in Bezug Mängel, die sich aus falschen oder unzureichenden Lagerbedingungen der Produkte ergeben, missbräuchlicher Handhabung oder zweckentfremdeter Verwendung der Produkte, Veränderung der Produkte durch den Kunden oder aus der Nichteinhaltung unserer Anweisungen oder die aus der Nachlässigkeit des Kunden entstehen oder resultieren. Technische Beratung durch uns vor bzw. während der Verwendung der Produkte, mündlich oder schriftlich, erfolgt nach bestem Gewissen, aber begründet keine Gewährleistungsansprüche gegen uns.
4.11 Gewährleistungsansprüche des Kunden entbinden ihn nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug.
4.12 Eine zusätzliche Zusicherung und Garantie bestehen nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben und als solche bezeichnet wurde.
4.13 Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr.
4.14 Der Nachweis von Rechtsmängeln wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter
gilt erst als geführt, wenn ein Urteil ergangen und rechtskräftig ist.
4.15 Mögliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
5. Lieferungsbedingungen, Erfüllungsort und Gefahrübergang
5.1 Wenn nicht anders explizit vereinbart, erfolgen Lieferungen nach den Incoterms 2010: innerhalb Deutschlands (ohne Inseln) frei CPT Bestimmungsort, außerhalb Deutschlands unfrei ab Werk EXW Metzingen. Die Auswahl von Versandart und Verpackung steht in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
5.2 Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind nur eine ungefähre Angabe und für den Vertrag nicht wesentlich, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart. Bei Versendung bezieht sich der Liefertermin auf die Übergabe an den Transporteur (Schickschuld).
5.3 Wir versichern die Sendung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken.
5.4 Nimmt der Kunde seine Bestellung nicht ab, können wir nach Ablauf von sechs Monaten eine Einlagerungsgebühr von 12,00 EURO pro Palette Waren je Monat erheben. Die Geltendmachung und der Nachweis höherer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
5.5 Bei Anlieferung sind Europaletten unverzüglich nach dem sog. „Kölner-Palettentauschsystem“, spätestens aber binnen eines Monats nach Lieferung, auszutauschen. Sollte ein Tausch nicht erfolgen, werden wir dem Kunden den aktuellen Marktpreis der Europaletten zzgl. einer Gebührenpauschale von 40,00 EURO in Rechnung stellen.
5.6 Sollte der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, können wir – unbeschadet unserer Rechte wegen Verzugs des Kunden – die Lieferung verweigern, bis der Kunde seine Pflichten erfüllt hat.
5.7 Soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt wird, ist Metzingen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.
5.8 Die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes oder der Verzögerung der Lieferung geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Das gilt auch für Teillieferungen.
6. Haftung
6.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
6.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Die Einschränkungen der Ziffern 6.1 und 6.2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.4 Die sich aus den Ziffern 6.1 und 6.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit wir und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7. Höhere Gewalt
Wir haften nicht für höhere Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen-
und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung. Liegt ein solches Hindernis nicht nur vorübergehend vor, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Natur verlängert sich unsere Lieferfrist entsprechend, ohne dass wir in Verzug geraten oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Ist dem Kunden die Verzögerung bei der Lieferung nicht zumutbar, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten, ohne dass hieraus Ersatzansprüche folgen. Die vorstehende Klausel über höhere Gewalt bezieht sich nicht auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden, höhere Gewalt lässt diese vielmehr unberührt.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1 Die von uns dem Kunden zur Verfügung gestellten Druckunterlagen (z.B. Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Filme, Druckzylinder, und –platten) verbleiben in unserem Eigentum. Das gilt auch, wenn der Kunde anteilig die Kosten hierfür vergütet. In diesem Fall kann der Kunde jedoch gegen Zahlung der übrigen Kosten das Eigentum an den Druckunterlagen erwerben.
8.2 Das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstige dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen oder Mustern) verbleiben bei uns. Die Nutzung oder Verbreitung dieser Gegenstände ist dem Kunden nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Er hat sie auf unser Verlangen an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn hierdurch der Vertragszweck nicht gefährdet wird. Muster, Skizzen, Entwürfe oder ähnliches sind vom Kunden auch dann zu vergüten, wenn ein Hauptauftrag nicht zustande kommt.
8.3 Auf den von uns hergestellten Liefergegenständen dürfen wir erkennbar unser Firmenzeichen oder eine Kennnummer anbringen.
8.4 Der Kunde versichert, dass die uns von ihm übergebenen Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen, stellt uns von deren potenziellen Ansprüchen frei und haftet für sämtliche Schäden, einschließlich Anwalts- und Prozesskosten.
9. Verpackungsverordnung / Kreislaufwirtschaftsgesetz
9.1 Umfasst der Auftrag des Kunden das Anbringen von Zeichen eines flächendeckenden Systems gemäß VerpackV, so gelten diese als vom Kunden in den Verkehr gebracht. Die daraus resultierenden Gebühren hat der Kunde eigenständig abzuführen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die gelieferten Produkte nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zurückzunehmen und zu verwerten. Erfüllungsort für die Rücknahme der Verpackungen ist unser Geschäftssitz.
9.3 Verletzt der Kunde die Verpflichtungen aus Ziffer 9.1 und/oder 9.2 dieser AGB und werden wir deshalb in Anspruch genommen, so hat er uns von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen und anfallende Schäden und Aufwendungen zu ersetzen.
10. Sonstiges und Schlussbestimmungen
10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der Wiener Konvention über den internationalen Verkauf von Waren (CISG vom 11. April 1980) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
10.2 Es gilt unsere Datenschutzerklärung, wie sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Website dargetan ist. Der Kunde erklärt mit Abgabe seines Angebots, diese zur Kenntnis genommen zu haben.
10.3 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass diese Vereinbarung unbeabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
10.4 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns unser Sitz.
Stand März 2025
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